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Schulkonferenz


Schulkonferenz an der KGS Altentreptow

Die Schulkonferenz an der KGS Altentreptow ist das höchste Gremium, an denen Vertreter der Eltern, Schüler und Lehrer sowie ein Vertreter des Schulträgers teilnehmen. Momentan zählt die Schulkonferenz 18 Mitglieder. Diese setzen sich aus 6 Schülern, 5 Eltern und 6 Lehrern sowie einem Vertreter des Schulträgers zusammen. Die jeweiligen Vertreter werden zuvor in den einzelnen Konferenzen für die Amtszeit von zwei Jahren gewählt.

In diesem Schuljahr sind in der Schulkonferenz folgende Mitglieder vertreten:

Schüler

Eltern

Lehrer

Isabel Sophie Janson
(Schülersprecher)

Finn Henning Mundt
(Stellvertreter)

Lilly-Sophie Boldt

Leif Jührendt

Janine Sczepainsky

Emily Ramp


Frau Kroll
(Vorsitzende der Schulkonferenz)

Frau Klingbeil

Frau Seisum

Frau A. Müller

Frau Hillmann

Herr John

D.-M. Brüllke

B. Junge
(stellv. Schulkonferenz-vorsitzende)

A. Bastian

W. Pietzonka

L. Mossakowski

S. Kramer




 

Im Schulgesetz des Landes MV ist unter Punkt 7 „Schulmitwirkung“ im § 76 geregelt, welche Aufgaben die Schulkonferenz hat:

„(5) Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und deren Vertretungen sowie an beruflichen Schulen mit den Ausbildungsbetrieben. Beschlüsse über Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für den Schulträger sind gemeinsam mit diesem vorzubereiten und können nur mit Zustimmung des Schulträgers wirksam werden. Die Schulkonferenz soll bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln und für einen sachgerechten Interessenausgleich sorgen.“

Weiterhin ist die Schulkonferenz unter anderem für die Entscheidungen nach § 39 Absatz 4 (Ganztagsschule),  § 39a (Schulprogramm),  § 59a (kooperative Erziehungs- und Bildungsangebote sowie Kooperations- oder Leistungsvereinbarungen zwischen der Schule und dem Träger der Jugendhilfe zur Schulsozialarbeit im Einvernehmen mit dem Schulträger),  § 60a Absatz 2 (Ordnungsmaßnahmen)  zuständig und entscheidet nach Maßgabe dieser Vorschriften.

Die Schulkonferenz entscheidet ferner über 

1. Einrichtung und Umfang von freiwilligen Schulveranstaltungen

2. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Lernerfolgskontrollen

3. die Vereinbarung von Schulpartnerschaften

4. Grundsätze für die Durchführung von Klassenfahrten und Wandertagen

5. eine Schulordnung zur Regelung des geordneten Ablaufs des äußeren Schulbetriebs einschließlich von Regelungen über

a) die Vergabe von Räumen und sonstigen schulischen Einrichtungen außerhalb des Unterrichts an schulische Gremien der Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Schulträger und

b) die Pausen- und Mittagsverpflegung sowie das Aufstellen von Getränke- und Speiseautomaten

c) die Namensgebung nach Maßgabe von § 106 Absatz 2

d) Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler zur Gewährleistung des Bildungs- und Erziehungsauftrages und eines störungsfreien Miteinanders in der Schule. 

Die Schulkonferenz kann gegenüber anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben, die diese auf der nächsten Sitzung der Konferenz zu behandeln haben.

Autor: Junge, Birgit