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27.05.2021

Dokumentation über das Ergebnis eines Corona-Selbsttests

Eine Dokumentation über das Ergebnis eines an der Schule durchgeführten Selbsttests kann ausgestellt werden.

Sehr geehrte Eltern,

seit dem 26. April 2021 gilt in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sowohl für alle Beschäftigten als auch für alle Schülerinnen und Schüler die Pflicht, sich zweimal in der Woche auf das Corona-Virus zu testen.

Auch in vielen anderen Bereichen der Arbeitswelt und der Gesellschaft insgesamt gilt eine Testpflicht.

Die Corona-Landesverordnung sieht seit Ende April vor, dass der Dienstherr bzw. der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Beschäftigten auf Wunsch eine Bescheinigung über das Testergebnis ausstellt. Das gilt auch für alle an den Schulen Beschäftigten.

Diese Bescheinigung kann nach § 1a Absatz 7 Corona-LVO M-V durch die Beschäftigten dafür genutzt werden, die verschiedenen Angebote im Alltag wahrzunehmen und Einrichtungen zu besuchen, bei denen ein Testerfordernis besteht.

Da auch für Kinder und Jugendliche in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, wie z.B. dem Freizeitsport, eine Testpflicht besteht, sollen auch die Schülerinnen und Schüler, die an den in der Schule durchgeführten Selbsttests teilnehmen, auf Wunsch eine solche Bescheinigung erhalten können. Diese Möglichkeit der Bescheinigung sowohl für die Beschäftigten als auch für die Schülerinnen und Schüler ist – neben der notwendigen Schutzfunktion im Schulbetrieb – ein weiterer Vorteil der Durchführung der Selbsttests in den Schulen.

Mit der Dokumentation stellt die Schule keine medizinische Diagnose, sondern stellt lediglich fest, dass die betreffende Person den Selbsttest begleitet durch unsere Lehrkräfte durchgeführt hat und welches Ergebnis der Test anzeigt.

Die Ausstellung der Dokumentation über das Ergebnis eines Corona-Selbsttests für das Personal an den Schulen und die Schülerinnen und Schüler an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist verbindlich.

Für Schülerinnen und Schüler kann nun eine Dokumentation über das Vorliegen eines negativen Corona-Selbsttests ausgestellt werden. Auf Wunsch erfolgt an dem Testtag die Bestätigung durch die Lehrkraft, welche die Testung der Schülerinnen

und Schüler in der Schule begleitet hat. Die Dokumentation des Testergebnisses erfolgt nach der Testung im Zeitraum der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler in der Schule. Für die Dokumentation wird ein entsprechendes Formblatt für

Schülerinnen und Schüler verwendet.

Die Dokumentation beschränkt sich ausschließlich auf Testungen, welche in der Schule mit zugelassenen und vom Land Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellten Selbsttests durchgeführt worden sind.

Das Tragen von Schutzkleidung ist während der Testbegleitung nicht erforderlich, da auch während der Testungen die Abstandsregeln einzuhalten sind.

Mit freundlichen Grüßen

D.-M. Brüllke

-Schulleiter-